Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Sicherheitszentrale des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Kiel
Vollzeit
Tarifvergütung

Ref-Nr: YF28753704

Art der Ausschreibung:

öffentlich

Bewerbungsfrist:

12.04.2026

Besetzung zum:

nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsverhältnis:

Arbeitnehmer

Entgelt:

TV-L E 5 - TV-L E 5

Teilzeit/Vollzeit:

Vollzeit

Wochenarbeitszeit TB.:

38.7

Beschäftigungsdauer:

unbefristet

Einsatzort:

Düsternbrooker Weg,
24105 Kiel

Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel

    Laura Kohlert

    E-Mail

    : Laura.Kohlert@landtag.ltsh.de

    Tel.

    :

    +49 431 988 1043


Die Präsidentin der Schleswig-Holsteinischen Landtagsverwaltung stellt mit ihren etwa 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als oberste Landesbehörde den Betrieb und die Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Landesparlamentes sicher.

Für das Referat L 12, das sich mit seinen insgesamt ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um die Bereiche Sicherheit, Haushalt, Liegenschaftsmanagement und Innerer Dienst kümmert, suchen wir Unterstützung für die Sicherheitszentrale. Die Sicherheitskräfte gewährleisten in einer 24/7-Wechselschicht durchgehend die Sicherheit des parlamentarischen Betriebes und zusätzlich tagsüber die Sicherheit der Staatskanzlei.


  • Durchführung der Zutrittskontrolle zu den sicherheitseingestuften Gebäuden des Landtages und der Staatskanzlei,
  • Überwachung der entsprechenden Liegenschaftsbereiche per Video und Kontrollgänge,
  • Alarmierung von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr,
  • Entgegennahme von Meldungen der Gebäudetechnik des Landeshauses und weiterer Gebäude im Campus Düsternbrook und Ergreifung notwendiger Maßnahmen,
  • Überwachung des Zutrittsberechtigungssystems,
  • Ausgabe von Besucherausweisen, Schlüsseln sowie Zutrittsberechtigungskarten und Ersatzkarten,
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung,
  • Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen bei besonderen Anlässen, wie z. B. Veranstaltungen, Demonstrationen etc. und
  • Ordnungsdienst auf der Zuschauertribüne während der Plenartagungen.

  • Eine IHK-Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft (früher Werkschutzfachkraft) oder einen IHK-Abschluss als geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder alternativ
  • eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO und die Bereitschaft zum nebenberuflichen Erwerb der o. g. Qualifikation mit folgenden Zulassungsanforderungen:
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen

Die im Rahmen der Qualifizierung entstehenden Kosten werden von der Landtagsverwaltung übernommen.

  • mehrjährige Berufserfahrung im Pforten- oder Empfangsdienst, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegt, bevorzugt in der Landesverwaltung oder als Sicherheitsfachkraft oder im Justizvollzugsdienst,
  • ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit und eine gute Ausdrucksweise,
  • sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens C1 Zertifikat oder vergleichbar),
  • überzeugtes Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung,
  • gepflegtes Auftreten und angemessene Umgangsformen,
  • Belastbarkeit in Stresssituationen sowie
  • die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den 24-Stunden-Wechselschichtdienst (Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit).

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).